Tierschutz – NRW-Geflügelerklärung

Ausstieg aus dem routinemäßigen Kürzen von Oberschnäbeln bei Legehennen und Mastputen

Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich mit weiteren Bundesländern darauf verständigt, als Ausstieg aus dem routinemäßigen Kürzen von Oberschnäbeln bei Legehennen und Mastputen in der konventionellen Geflügelhaltung möglichst Ende 2016 vorzusehen. Vor diesem Hintergrund haben sich das Land Nordrhein-Westfalen, Vertreter der Geflügelwirtschaft und Tierschutzorganisationen sowie Vertreter von Handel und Industrie, im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung zum Verzicht auf das Kürzen des Schnabels bei Legehennen/Puten auf die Umsetzung eines wissenschaftlich begleiteten Pilotprojektes in Nordrhein-Westfalen verständigt, welches der fachlichen Unterstützung des Ausstiegsszenarios dient.

Das „routinemäßige“ Kürzen von Oberschnäbeln bei Legehennen wird in der konventionellen Geflügelhaltung überwiegend als wirksamste Methode gegen Kannibalismus und Federpicken bei Legehennen angesehen und deshalb in Europa nahezu flächendeckend angewandt. Auch wenn der Eingriff des Schnabelkürzens selbst inzwischen möglichst tierschonend mit dem minimalinvasiven Infrarotverfahren durchgeführt wird, ist dieser gleichwohl im Sinne des Tierschutzes kritisch zu beurteilen, weil es sich rechtlich um eine Amputation handelt. Diese darf nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes nur im Einzelfall auf der Grundlage einer behördlichen Ausnahmegenehmigung erfolgen. Ferner wird mit dieser Methode nicht der Anspruch erhoben, alle multifaktoriellen Ursachen des Kannibalismus und Federpickens bei Legehennen zu beheben.

In der konventionellen Aufzucht und Mast von weiblichen und männlichen Puten wird die Oberschnabelspitze bei den Eintagsküken in der Brüterei gekürzt. Damit sollen schwere Schäden am Tier und eine erhöhte Mortalität durch Federpicken und Kannibalismus verhindert bzw. minimiert werden. In Deutschland erfolgt das Schnabelkürzen bei Eintagsküken durch speziell geschultes Personal in der Brüterei mit Hilfe des Infrarotverfahrens. Die Infrarotmethode wird gegenwärtig als Brückentechnologie zur Schnabelbehandlung angesehen. Jedoch handelt es sich bei dem Eingriff des Schnabelkürzens selbst um eine Amputation, die nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes nur im Einzelfall auf der Grundlage einer behördlichen Ausnahmegenehmigung erfolgen darf. Es besteht daher Einvernehmen, dass das Ziel, auf das Schnabelkürzen zu verzichten, mit Nachdruck zu verfolgen ist.

Wissenschaftlich begleitetetes Projekt

Die Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern hat sich im April 2014 mit dem „Ausstieg aus dem Schnabelkürzen bei Legehennen bis 2016“ befasst. Nordrhein-Westfalen hat sich hierzu gemeinsam mit dem Land Niedersachsen und weiteren neun Ländern darauf verständigt, als Ausstieg aus dem Eingriff möglichst Ende 2016 vorzusehen. Nordrhein-Westfalen fordert dies für Puten gleichermaßen. Dazu ist ein „begleitetes Ausstiegsszenario“ beabsichtigt, das die Voraussetzung dafür schaffen soll, ab Ende 2016 generell keine behördlichen Genehmigungen für das Kürzen von Schnäbeln bei Geflügel mehr zu erteilen und somit auf das routinemäßige Schnabelkürzen beim Geflügel verzichten zu können.

Die landwirtschaftlichen Mitunterzeichner der NRW-Erklärung nehmen dieses zur Kenntnis und verweisen ungeachtet dessen auf die Protokollerklärung** zu dieser Erklärung. Vor diesem Hintergrund verständigen sie sich  auf die Durchführung eines wissenschaftlich begleiteten Projektes, welches der fachlichen Unterstützung des Ausstiegsszenarios dient. Dazu soll in Nordrhein-Westfalen im Rahmen von Praxisstudien mit wissenschaftlicher Begleitforschung in analoger Anwendung und aufbauend auf den niedersächsischen „Empfehlungen zur Verhinderung des Auftretens von Federpicken und Kannibalismus bei Jung- und Legehennen“ vom 17. Februar 2015 der Fütterungsaspekt schwerpunktmäßig untersucht werden. Hierbei geht es um mit der Fütterung im Zusammenhang stehende Stoffwechselprozesse

Partner

Neben dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen werden die oben genannten Initiativen zum Verzicht auf das Kürzen des Schnabels bei Legehennen und Puten, durch die nachfolgenden Einrichtungen unterstützt:

* Dräger hat einen dauerhaft beaufschlagbaren Ammoniaksensor (Dräger Polytron 8000 mit DrägerSensor® NH3 FL) entwickelt, mit dem die Ammoniakkonzentration über mehrere Jahre kontinuierlich in Tierställen gemessen werden kann. Die Ammoniakmessgeräte sollen in dem Projekt zur Überwachung des Schadgases Ammoniak eingesetzt werden. Dräger beabsichtigt, das Projekt durch leihweise Bereitstellung und Installation von acht Ammoniakmessgeräten in ausgewählten teilnehmenden landwirtschaftlichen Betrieben zu unterstützen.

** Protokollerklärung der Geflügelwirtschaft: Die Kausalitäten, die zu einem Auftreten von Federpicken und Kannibalismus führen, sind nicht vollständig geklärt. Das Geschehen unterscheidet sich zudem teils erheblich zwischen den unterschiedlichen Geflügelarten und ist insgesamt als multifaktoriell bedingt einzuordnen. Eine Übertragung der Erkenntnisse aus dem Legehennenbereich ist nicht automatisch auf Puten möglich. So ist das Aggressionsverhalten der Puten naturbedingt stärker ausgeprägt als bei Hühnern. In einem gemeinsamen Versuch der Landwirtschaftskammern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (2011/2012) war die Verlustrate bei den Hähnen mit ungekürztem Schnabel doppelt so hoch wie bei den Puten mit gekürztem Schnabel. Des Weiteren konnte bei unbehandelten Tieren eine vierfach höhere Verletzungsrate durch Pickschäden beobachtet werden. Mit Inkrafttreten der neuen „Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine Vereinbarung zur Haltung von Mastputen“ im Oktober 2013 sind unter anderem Managementanforderungen, Sachkundenachweise sowie die Notwendigkeit von Beschäftigungsmaterialien zur Vorbeugung von Federpicken und Kannibalismus definiert worden. Kernstück der neuen Eckwerte ist das „Gesundheitskontrollprogramm“, bei dem Tierwohlindikatoren-basierte Daten erhoben und eine Einschätzung der betrieblichen Risikosituation ermittelt wird. Gemeinsam mit der Wissenschaft sind die das Federpicken und Kannibalismus auslösenden Faktoren zu identifizieren, um auf dieser Grundlage auf das Schnabelkürzen in Zukunft verzichten zu können. Nach heutigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand wird neben den Faktoren der Haltungsumwelt und der Zucht dem Faktor Fütterung ein durchaus wesentlicher Einfluss auf das Auftreten von Federpicken und Kannibalismus zugeschrieben.

  • Fördermittelgeber: MKULNV NRW
  • Laufzeit: 07/15 - 12/16
  • Budget: 31.050 Euro
  • Partner: GIQS + 8